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16. KW | KH News
von: Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M am: 19.04.2024 |
- Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen einer Aufdach-Photovoltaikanlage beträgt fünf Jahre - Müssen Arbeitgeber Schadensersatz leisten, wenn sich Mitarbeiter untereinander mobben? - DSGVO: Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung? Exklusiv: Erstberatung für Innungsbetriebe - Digital oder analog! |
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